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Bioprodukt-Zertifikat: Nachweis für biologische Erzeugnisse

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Bioprodukt-Zertifikat: Nachweis für biologische Erzeugnisse

Das Bioprodukt-Zertifikat belegt, dass ein Lebensmittel nach den Vorgaben der biologischen Landwirtschaft erzeugt und verarbeitet wurde. Es berechtigt zur Verwendung des EU-Biologos und, je nach Zielmarkt, weiterer Siegel wie USDA Organic, Bio Suisse oder JAS.

Geltungsbereich

Das Zertifikat deckt folgende Produktkategorien ab:

  • Pflanzliche Roherzeugnisse aus ökologischer Landwirtschaft
  • Tierische Erzeugnisse aus ökologischer Tierhaltung (Milch, Eier, Fleisch, Honig, Aquakultur)
  • Verarbeitete Lebensmittel mit mindestens 95 Prozent biologischen Zutaten
  • Zutaten und Zusatzstoffe aus der Positivliste der Verordnung

Kennzeichnungsregeln

Biolebensmittel müssen die Kontrollstellennummer auf der Verpackung tragen. Der Zusatz "Bio" oder "Öko" darf nur bei vollständiger Konformität verwendet werden. Mischprodukte mit einem Anteil zwischen 95 und 99 Prozent biologischen Zutaten dürfen das Siegel führen, unter 95 Prozent ist nur eine Nennung im Zutatenverzeichnis erlaubt.

Rückverfolgbarkeit

Jede Charge ist von der Rohware bis zur Verpackung rückverfolgbar. Wareneingang, Produktion, Lagerung und Auslieferung werden mit Mengen und Dokumenten belegt. Die Kontrollstelle prüft die Rückverfolgbarkeit im Audit anhand einer Rückwärtsprüfung: vom ausgelieferten Produkt zurück bis zur Rohware.

Weg zum Zertifikat

Der Weg beginnt mit dem Antrag bei einer anerkannten Kontrollstelle, umfasst die Prüfung der Rezepturen, das Audit vor Ort und die Erteilung des Zertifikats bei Konformität. Die jährliche Überwachung hält die Gültigkeit aufrecht.

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Wir begleiten Verarbeiter bei der Anpassung der Rezepturen, der Dokumentation und dem Audit mit der Kontrollstelle.

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