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Garantiebescheinigung: Pflichten von Hersteller, Importeur und Händler

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Zur Ausstellung einer Garantiebescheinigung verpflichtet sind Hersteller, Importeure und Verkäufer, wie sie nachstehend rechtlich definiert sind. Die Einordnung ist entscheidend dafür, wer im konkreten Fall die Pflichten gegenüber dem Verbraucher trägt und beim Ministerium als antragstellende Partei auftritt.

Importeur

Importeur ist jede natürliche oder juristische Person, einschließlich juristischer Personen des öffentlichen Rechts, die eine der in der einschlägigen Verordnung aufgeführten Waren aus dem Ausland einführt und in den Verkauf bringt. Die Importeurspflicht gilt unabhängig davon, ob die Ware selbst produziert oder von einem ausländischen Hersteller bezogen wurde.

Verkäufer

Verkäufer ist jede natürliche oder juristische Person, einschließlich juristischer Personen des öffentlichen Rechts, die im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Waren an Verbraucher abgibt. Die Verkäufereigenschaft knüpft an die Abgabe an Endkunden, nicht an den Status im Vertriebskanal.

In der Praxis tragen häufig mehrere Akteure zugleich die Verpflichtung: Hersteller und Importeur halten die Garantiebescheinigung vor, der Verkäufer übergibt sie mit dem Produkt an den Verbraucher. Sistem Patent Kalite begleitet Hersteller, Importeure und Händler durch den gesamten Antragsprozess und klärt im Vorfeld, welche Rolle Ihr Unternehmen in der jeweiligen Konstellation einnimmt.

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