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FDA-Registrierung: Ablauf und Anforderungen

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Wie erfolgt die FDA-Registrierung?

Bevor wir beschreiben, wie die FDA-Registrierung abläuft, kurz zur Notwendigkeit: Nach dem Bioterrorism Act müssen alle in- und ausländischen Lebensmittelunternehmen, die für den Verzehr in den USA bestimmte Lebens- oder Futtermittel herstellen, verarbeiten, verpacken oder lagern, sich bei der FDA registrieren. Produkte aus Unternehmen ohne FDA-Registrierung werden am US-Einfuhrhafen zurückgehalten und nicht in die USA eingeführt.

Bei der Registrierung werden angegeben: Name, Anschrift und Telefonnummer des Unternehmens (und, falls vorhanden, der Muttergesellschaft), Name, Anschrift und Telefonnummer des Eigentümers oder eines bevollmächtigten Vertreters, sämtliche Handelsnamen, die das Unternehmen verwendet, die betreffenden Produktkategorien sowie eine Erklärung des Antragstellers, dass die übermittelten Angaben richtig und vollständig sind. Für ausländische Unternehmen zusätzlich: Name, Anschrift und Telefonnummer des US-Repräsentanten sowie eine Telefonnummer für Notfälle, unter der der US-Repräsentant oder eine benannte Person erreichbar ist. Neben diesen Pflichtangaben können weitere Informationen freiwillig ergänzt werden.

Als Lebensmittel im Sinne des Gesetzes gelten unter anderem: Speisen, Babynahrung, Getränke, Obst und Gemüse, Milchprodukte und Eier, Fisch und Meeresfrüchte, unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, Backwaren, Konserven und Tiefkühlwaren, Snacks und Süßwaren (einschließlich Kaugummi), lebende Schlachttiere, Heimtiere sowie Futtermittel.

Nach der einschlägigen Regelung entfällt die Registrierungspflicht unter anderem für Wohnhäuser, in denen Lebensmittel verarbeitet, hergestellt, verpackt oder gelagert werden, Betriebe, die Trinkwasser nicht in Flaschen vertreiben, landwirtschaftliche Betriebe, Transportfahrzeuge für Lebensmittel, Einzelhandelsgeschäfte (zum Beispiel Supermärkte), Restaurants, gemeinnützige Lebensmittelbetriebe, Fischereifahrzeuge sowie Geflügel-, Schlacht- und Eierbetriebe, die bereits vom US-Landwirtschaftsministerium kontrolliert werden.

Wenn ein ausländisches Unternehmen ein Lebensmittel herstellt, verpackt oder lagert und dieses über ein anderes ausländisches Unternehmen in die USA eingeführt wird, so entfällt die Registrierungspflicht für das erste Unternehmen. Führt das zweite Unternehmen jedoch nur eine geringfügige Tätigkeit aus (zum Beispiel Etikettierung), müssen beide Unternehmen registriert sein.

Vorabanmeldung importierter Lebensmittel bei der FDA

Nach dem Bioterrorism Act müssen seit dem 12. Dezember 2003 alle oben genannten Lebensmittel, die in die USA eingeführt werden, vor Ankunft in den USA durch den Zollagenten, den Importeur, den US-Repräsentanten oder eine andere sachkundige Person elektronisch bei der FDA angemeldet werden. Die Vorabanmeldung ist mit einer Bestätigungsnummer der FDA zu quittieren. Auf Grundlage der Anmeldung entscheidet die FDA, ob die Ware zu prüfen ist.

Waren ohne Vorabanmeldung oder mit unvollständiger Anmeldung werden nicht zum Import freigegeben und im Hafen oder einem gesicherten Lager aufbewahrt. Die Anmeldung kann über das Automated Broker Interface oder das Automated Commercial System als FDA-Vorabanmeldung erfolgen.

Die Vorabanmeldung enthält: Name, Telefon, E-Mail, Faxnummer, Firmenname und Anschrift der anmeldenden Person; gegebenenfalls zusätzlich die entsprechenden Angaben der die Informationen übermittelnden Person, falls diese von der Informationsquelle abweicht; Name und Menge der Produkte; Identifikationsdaten des Herstellers und, falls vorhanden, des Erzeugerbetriebs, das Herkunftsland; Angaben zum Transporteur und zum Verladeland; voraussichtliches Ankunftsdatum und -ort; Angaben zum Importeur und zum nachfolgenden Transportunternehmen; Art des Transports sowie die koordinierten Versanddaten. Ändert sich nach Abgabe eine dieser Angaben, ist eine neue Anmeldung erforderlich.

Von der Vorabanmeldung ausgenommen sind unter anderem: Lebensmittel, die Reisende zum privaten Verzehr mit sich führen (ohne kommerzielle Absicht), Lebensmittel, die den US-Einfuhrhafen bis zur Ausfuhr in ein Drittland nicht verlassen, Fleisch-, Geflügel- und Eiprodukte, die der Kontrolle des US-Landwirtschaftsministeriums unterliegen, sowie Lebensmittel, die jemand außerhalb der USA zu Hause selbst herstellt und einer in den USA lebenden Person als persönliches Geschenk zum Eigenverzehr sendet.

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