Erforderliche Unterlagen für die Barcode-Registrierung

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Barcode-Registrierung: GS1-Barcodes für Handel und Export
Was eine Barcode-Registrierung leistet
Ein Barcode macht Ihr Produkt weltweit eindeutig identifizierbar. Hinter dem sichtbaren Strichcode steht eine GTIN (Global Trade Item Number), vergeben nach den Regeln von GS1, der internationalen Organisation für Artikelnummerierung. Handelsketten, Online-Marktplätze, Logistikpartner und Zollbehörden lesen diese Nummer und setzen voraus, dass sie aus einem legitim zugeteilten Nummernkreis stammt. Eine saubere Registrierung schützt Sie davor, dass Ihre Nummernkreise mit denen anderer Hersteller kollidieren.
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen
Der Antrag wird mit den folgenden Dokumenten eingereicht. Welche konkret relevant sind, hängt davon ab, ob Ihr Unternehmen bereits ein Geschäftsjahr abgeschlossen hat oder neu gegründet ist.
- Vollmacht
- Liste der Produkte, die mit einem Barcode versehen werden sollen
- Notariell beglaubigte Verpflichtungserklärung (Muster liegt bei)
- Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Geschäftsjahres, beglaubigt durch Ihren vereidigten Steuerberater (SMMM)
- Für neu gegründete Unternehmen: eine Kopie des türkischen Handelsregisterblatts (Ticaret Sicil Gazetesi) anstelle der Gewinn- und Verlustrechnung
- Bei Unternehmen ohne Umsatz im Berichtszeitraum: eine leere, vom Steuerberater bestätigte Gewinn- und Verlustrechnung
- Tätigkeitsbescheinigung der zuständigen Kammer (Oda Sicil Kayit Sureti), die belegt, dass Ihr Unternehmen aktiv ist
- Kammer-Registerauszug, der die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer nachweist
Ablauf der Anmeldung
Nach Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit wird das Antragspaket an die zuständige Registerstelle übermittelt. Das Unternehmen erhält einen Nummernkreis, aus dem es anschließend GTINs selbst erzeugt und den eigenen Produktvarianten zuordnet. Diese Nummern lassen sich als EAN-13, UPC oder andere Strichcode-Formate drucken und auf Verpackungen, Etiketten und Versandeinheiten anbringen. Jede neue Produktvariante, also eine zusätzliche Größe, Geschmacksrichtung oder Verpackungseinheit, benötigt eine eigene GTIN. Die Grundregistrierung des Unternehmens bleibt über die Laufzeit bestehen und wird periodisch verlängert.
Wozu die offizielle Registrierung dient
Für den Eintritt in den organisierten Einzelhandel ist eine offizielle Barcode-Registrierung in der Regel Voraussetzung. Supermarktketten, Online-Marktplätze und Großhändler prüfen, ob die GTIN aus einem legitimen GS1-Nummernkreis stammt. Ohne registrierte Barcodes drohen Listungsverweigerung oder nachträgliche Etikettenkorrekturen auf Kosten des Lieferanten. Für den Export gilt dieselbe Logik: Handelspartner im EU-Raum, in Großbritannien und in Nordamerika erwarten, dass jedes Produkt eine eindeutige, auf Herstellerebene nachverfolgbare GTIN trägt. Auch Rückverfolgbarkeitsanforderungen, etwa bei Rückrufen oder Chargenkontrollen, lassen sich nur sinnvoll erfüllen, wenn jedes Produkt eindeutig kodiert ist.
Begleitung durch Sistem Patent Kalite
Sistem Patent Kalite begleitet türkische Unternehmen seit 1999 bei Marken-, Patent- und Produktregistrierungen. Bei der Barcode-Anmeldung prüfen wir Ihre Unterlagen vor der Einreichung, weisen auf formale Mängel hin und reichen das Paket gesammelt ein. Bei neu gegründeten Firmen klären wir, welche Alternative zur Gewinn- und Verlustrechnung akzeptiert wird. Bei umfangreichen Produktportfolios helfen wir, die Produktliste so zu strukturieren, dass spätere Sortimentsänderungen leichter abzubilden sind. Den Schriftverkehr mit der Registerstelle führen wir in Ihrem Namen, sodass Ihr Team sich auf Produkt und Vertrieb konzentrieren kann.

















