Wie erhalten Sie das Zertifikat für ökologische Aquakultur

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Wie erhalten Sie das Zertifikat für ökologische Aquakultur
Wie erhalten Sie das Zertifikat für ökologische Aquakultur
Der Weg zum Zertifikat für Antragsteller:
Antragstellung
Antragsteller, die einen Aquakulturbetrieb aufbauen möchten, reichen bei der zuständigen Provinzdirektion des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten in der Region, in der die Anlage entstehen soll, einen Antrag ein.
Prüfung und Bewertung
Ein Fachteam der Provinzdirektion prüft vor Ort Wasserqualitätsparameter, Wassermenge, Wasseroberfläche, Grundstück und weitere Kriterien (Abstand zwischen Anlagen, Wassertiefe, Aquakulturtechnik und Umweltwirkung). Bei Eignung erstellt das Team einen Vorprüfbericht für den Zuchtbetrieb oder das Bruthaus. Für die geplante Anlage wird eine Skizze erstellt, die Anlagenfläche, Wasserquelle, benachbarte Anlagen, Wege und Entfernungen dokumentiert. Wasserproben aus Quelle und Produktionsbereichen werden vom Antragsteller entnommen und untersucht.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsschreiben des Antragstellers
- Karte im Maßstab 1:25.000
- Vorprüfbericht zur Aquakultur
- Wasseranalysebericht
- Maximale bereitgestellte Wassermenge (Staatliche Wasserwerke DSI)
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse
- Skizze
- Die Provinzdirektion gewährt dem Antragsteller ab Antragsdatum acht Monate Zeit für die Bereitstellung der Vorgenehmigungsunterlagen. Diese Frist kann um vier Monate verlängert werden.
Vorgenehmigung
- Die Provinzdirektion stellt den Antrag auf Vorgenehmigung mit den erforderlichen Unterlagen und der eigenen Stellungnahme beim Ministerium.
- Bei einer erstmaligen Antragstellung für Aquakultur in Staudammseen und Netzkäfigen werden die Stellungnahmen der Zentralstelle des Ministeriums und der Generaldirektion der Staatlichen Wasserwerke eingeholt.
- Für Aquakultur in Rückhaltebecken der Sonderverwaltung der Provinz sind die Stellungnahmen der Provinzdirektion und der Direktion der Sonderverwaltung einzuholen.
- Für Aquakultur in Rückhaltebecken der DSI sind die Stellungnahmen der Zentralstelle des Ministeriums und der Generaldirektion der Staatlichen Wasserwerke einzuholen.
- Für Meeresbetriebe werden die Stellungnahmen des Verkehrsministeriums und des Seeverkehrsamtes eingeholt.
- Die Zentralstelle des Ministeriums erteilt dem Antragsteller eine Vorgenehmigung über zwölf Monate zur Projekterstellung. Diese Frist kann einmalig um sechs Monate verlängert werden.
Projekterstellung
Antragsteller, die einen Aquakulturbetrieb aufbauen und die Vorgenehmigung erhalten haben, lassen ihr Projekt durch die Zentralstelle des Ministeriums oder die Provinzdirektion bestätigen. Grundlage sind die Projektanleitung und die Außenposition.
Inhalt der Projektunterlagen
- Schreiben zur Vorgenehmigung des Ministeriums
- Die für die Vorgenehmigung erforderlichen Unterlagen
- Berichte zu den Flächen der geplanten Anlage
- Bericht der lokalen Gesundheitsbehörde zur Unbedenklichkeit
- Bericht der zuständigen Stelle zur Unbedenklichkeit aus Verkehrssicht
- Bericht der zuständigen Stelle zur Unbedenklichkeit der zu verwendenden Wassernutzung
Projektgenehmigungsstellen
- Karpfen-, Forellen-, Wolfsbarsch- und Doradenproduktion sowie Bruthäuser mit einer Kapazität bis 2.000.000 Stück pro Jahr werden durch die Provinzdirektion genehmigt, unabhängig vom Umfang.
- Die Erzeugung weiterer Arten unabhängig von der Kapazität, Versuchsproduktion und Projekte zur ökologischen Aquakultur genehmigt die Zentralstelle des Ministeriums.
- Projekte in Rückhaltebecken genehmigt die Provinzdirektion.
- Projekte zur Aquakultur oder Renaturierung in Fanggebieten genehmigt die Zentralstelle des Ministeriums.

















