Ökologische Aquakultur: Grundsätze der Zertifizierung

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Ökologische Aquakultur: Grundsätze der Zertifizierung
Grundsätze der Zertifizierung ökologischer Aquakultur
Die Anforderungen und Standards des ökologischen Pflanzenbaus gelten grundsätzlich auch für die ökologische Aquakultur. Wegen der besonderen Anforderungen und der abweichenden Verbrauchernachfrage entwickelt sich die ökologische Aquakultur langsamer als der pflanzliche ökologische Landbau. In Ländern wie Großbritannien, Deutschland und den USA laufen die Arbeiten an gesetzlichen Regelungen und Standards weiterhin, und Einzelthemen wie Krankheitsmanagement und organische Futtermittelrohstoffe werden nach wie vor diskutiert.
Ökologische Aquakultur richtet sich je nach Art nach den aktuellen Vorschriften und nach den folgenden Grundsätzen.
Standortwahl und Interaktion mit der Umwelt
- Der Produktionsstandort liegt in einem Bereich mit gutem Wasserfluss, frei von Stressfaktoren und Schadstoffen und ohne negative Einflüsse aus konventioneller Produktion.
- Die natürliche Landschaft im Umfeld wird geachtet, besonders gefährdete Pflanzenarten werden nicht beeinträchtigt.
- Die genutzte Wasserquelle kann ihre ökologischen Funktionen am natürlichen Standort weiterhin erfüllen.
- Schutzmaßnahmen für die Betriebe werden so gewählt, dass sie umliegende Lebewesen nicht physisch schädigen.
- Das Entweichen der ökologisch gehaltenen Organismen in die umgebende Natur wird verhindert.
Übergangszeit
- Für den Übergang von bestehender Aquakultur zur ökologischen Erzeugung gelten folgende Übergangszeiten:
- Anlagen, deren Wasser nicht entleert und desinfiziert werden kann: 2 Jahre Übergangszeit.
- Anlagen, deren Wasser entleert wird oder die trockengelegt werden: 1 Jahr Übergangszeit.
- Anlagen mit Wasserentleerung und Desinfektion: 6 Monate Übergangszeit.
- Flächen zur Aquakultur zweischaliger Weichtiere: 3 Monate Übergangszeit.
Besatz und Herkunft
- Die Herkunft ökologischer Aquakulturprodukte stützt sich auf ökologische Muttertiere und auf Nachkommen aus Betrieben mit ökologischer Haltung.
- Die gehaltenen Arten werden so gewählt, dass die Wildbestände nicht erheblich belastet werden.
- Bevorzugt werden lokal etablierte Arten.
Haltung
- Die Produktion ist nachhaltig angelegt, Ressourcen werden effizient eingesetzt, die Abhängigkeit von externen Produktionsinputs wird minimiert.
- Das Wohl der ökologisch gehaltenen Organismen wird beachtet.
- Die Besatzdichte liegt unter der intensiven Haltung.
- Hormone sind nicht zulässig, auch nicht aus derselben Art.
- Futter deckt die natürlichen Bedürfnisse der Organismen und beeinträchtigt den natürlichen Geschmack nicht.
- Für Wildfänge gilt, dass das Futter aus Fisch- und Pflanzenprodukten stammt, die nach ökologischen Landbaumethoden erzeugt wurden.
- Wenn Fischöl oder Fischmehl als Futter verwendet werden, müssen die Quellen nachhaltig sein.
- Antibiotika, synthetische Appetitanreger und synthetische Pigmente zur Färbung des Fischfleisches sind untersagt.
- Die gleichzeitige Aufzucht ökologischer und nicht ökologischer Jungtiere am gleichen Standort ist in Bruthäusern und Betrieben zulässig, wenn eine klare räumliche Trennung und ein getrenntes Wasserverteilungssystem bestehen.
Ökologische Futtermittelrohstoffe und Fütterung
Die Fütterungsregime sind so angelegt, dass sie Tiergesundheit und hochwertige Endprodukte ermöglichen, mit Priorität auf hoher Ausbeute und geringer Umweltbelastung.
Futtermittel für ökologische Aquakultur stammen vorrangig aus ökologischer Aquakultur selbst, aus ökologischen Futterrohstoffen, aus Fischöl, Fischmehl oder Fischprodukten aus ökologischer Aquakultur und aus pflanzlichen ökologischen Futterrohstoffen, die in der Verordnung zur ökologischen Aquakultur gelistet sind und die festgelegten Beschränkungen einhalten.
Krankheit, Behandlung und Tierwohl
- Hygieneanforderungen werden auf höchstem praxisgerechtem Niveau erfüllt, regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen erkennen mögliche Erkrankungen früh, Stressfaktoren werden reduziert und bei der Wahl der Wirkstoffe werden pflanzliche Präparate gegenüber synthetischen Chemikalien bevorzugt. Bei der Wahl einer Behandlung werden die ökologischen Aquakulturtiere und die Umweltbelange mitgedacht.
- Vorrang haben Maßnahmen zur Krankheitsvermeidung.
- Im Krankheitsfall werden natürliche Behandlungsmethoden zuerst eingesetzt.
- Bei der Krankheitsbekämpfung und bei der Reinigung von Becken und Geräten sind einzelne anorganische Verbindungen (Steinsalz, Wasserstoffperoxid, Branntkalk, Natriumhypochlorit) zulässig.
- Natürlich vorkommende, nicht toxische organische Stoffe (Ameisensäure, Zitronensäure, Alkohol) sind zulässig.

















