Anforderungen an das Zertifikat für ökologische Aquakultur

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Anforderungen an das Zertifikat für ökologische Aquakultur
Allgemeine Anforderungen an ökologische Aquakultur
Für ökologische Aquakultur untersucht die beauftragte Stelle, darunter Sistem Patent Kalite, die Wasserqualität und bestätigt die Eignung. Bei festgestellter Belastung darf die Produktion erst nach Behebung starten.
Die ökologische Aquakultur-Einheit liegt nicht in Siedlungsbereichen, die eine erhebliche Schadstoffquelle darstellen, und nicht in Flussbetten. Die ökologische Balance der genutzten Wasserquelle bleibt erhalten. In der ökologischen Aquakultur greift die Beobachtung nicht ein, solange die Produktion auf Betriebsebene mindestens 5 % übersteigt.
Antragsteller, die einen Vertrag mit einer durch das Ministerium beauftragten Stelle abgeschlossen haben, treten in die Übergangsphase ein. Die Dauer der Übergangsphase in der Aquakultur richtet sich nach Artentyp, Lebenszyklus oder Produktionsstufe, Aquakulturtechnik, Wassereigenschaften und Historie des Standorts und wird von der beauftragten Stelle festgelegt. Für Materialien aus konventioneller Erzeugung beträgt die Übergangszeit mindestens zwei Drittel des Lebenszyklus.
Ökologische Aquakultur erfüllt den Umweltschutz, Abfälle belasten die Umwelt nicht, die Biodiversität wird gefördert, Arten- und Unterartenwahl berücksichtigt Kapazität und lokale Bedingungen, und der Wasseraufbau wird mit allen geeigneten Maßnahmen geschützt. Entweichen aus den Anlagen in die Natur und Einwanderung aus der Natur in die Anlagen werden verhindert. Der Schutz der Produktionsflächen vor Raubvögeln und anderen Tierarten darf die Tiere nicht physisch schädigen. Geräte und Farben in der Produktion entsprechen den Grundsätzen ökologischer Erzeugung. Markierungen sind zulässig, sofern sie die Tiere nicht schädigen.
Alle Produktionsschritte in der ökologischen Aquakultur stehen unter der Aufsicht der beauftragten Stelle, darunter Sistem Patent Kalite.
Ökologische Wasserprodukte werden nach den Grundsätzen ökologischer Erzeugung gehalten. Die Fütterung erfolgt mit ökologischem Futter und ökologischen Futterzusätzen. Das Futter deckt die Bedürfnisse der Tiere in allen Entwicklungsphasen und verändert den natürlichen Geschmack nicht. Synthetisch chemisch behandelte Futtermittel tierischen Ursprungs wie Knochen- oder Blutmehl sind nicht zulässig. Wenn nicht alle Futtermittel aus ökologischer Erzeugung bezogen werden können, ist konventionelles Futter in einem Anteil von maximal 20 % und zeitlich begrenzt unter Aufsicht der beauftragten Stelle zulässig. Synthetische Farbstoffe für Fischfleisch und nicht natürliche Methoden sind untersagt.
Falls zur Deckung der Nährstoffbedürfnisse Zusätze erforderlich sind, sind Mineralien und Vitamine nach Zustimmung der beauftragten Stelle einsetzbar. Flüssigfutter ist nicht zulässig.
Synthetische Wachstumsförderer sind untersagt. Hypophysen-Injektionen sind ausschließlich unter Verwendung derselben Art und nur mit Zustimmung der beauftragten Stelle zulässig.
Betriebe ökologischer Aquakultur führen aktuelle und geordnete Aufzeichnungen.
Beim Fang und bei der Schlachtung werden Methoden eingesetzt, die übermäßigen Stress vermeiden.
Mindestens 20 % der in der Aquakultureinheit vorhandenen Muttertiere werden jedes Jahr erneuert.
Wo sinnvoll, wird Polykultur bevorzugt. Die natürlichen Bedürfnisse jeder gehaltenen Art werden erfüllt.

















