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CCC-Kennzeichnung und Logo-Anbringung für den China-Export

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CCC-Kennzeichnung für den Export nach China

Produkte, die auf den chinesischen Markt gelangen, müssen vor dem Versand mit dem CCC-Logo gekennzeichnet sein. Die verbindlichen Vorgaben kommen von der chinesischen Behörde CNCA (Certification and Accreditation Administration of China). Für bestimmte Produktgruppen gelten spezifische Kennzeichnungsanforderungen, die der Hersteller erfüllen muss. Innerhalb der zulässigen Verfahren können Hersteller die Kennzeichnungsmethode selbst wählen. Welche Optionen für das konkrete Produkt in Frage kommen, erläutert die Zertifizierungsstelle im Rahmen des Verfahrens im Detail.

Anforderungen an die CCC-Kennzeichnung

Wird die Kennzeichnung durch Spritzguss oder Lasergravur aufgebracht, müssen das CCC-Logo und der Fabrikcode direkt auf dem Produkt erscheinen. Der Fabrikcode besteht aus einem Buchstaben und einem sechsstelligen Nummerncode (Format: ein Buchstabe plus sechsstellige Kennziffer). Auf jedem mit dem CCC-Logo gekennzeichneten Produkt sind außerdem der Name beziehungsweise die Marke des Herstellers sowie die Modellbezeichnung anzugeben.

Zulässige Kennzeichnungsverfahren

  • Spritzguss
  • Lasergravur
  • Druck
  • Gravur
  • Prägung
  • Etikettierung mit einmaliger Kennung

Neben den genannten Varianten sind weitere Verfahren möglich, sofern sie den CNCA-Vorgaben entsprechen. Die CCC-Kennzeichnung ist ausschließlich für Produkte vorgeschrieben, die nach China importiert werden. Für andere Zielmärkte gelten abweichende Kennzeichnungsregeln.

Druckgenehmigung und Abgleich mit der Produktkennzeichnung

Die CCC-Druckgenehmigung und die im Zertifikat gelisteten Modellbezeichnungen einschließlich der Größenangaben müssen mit der Kennzeichnung auf dem Produkt übereinstimmen. Der chinesische Zoll hat offenen Zugriff auf die CNCA-Datenbank, in der alle erteilten Druckgenehmigungen mit Detailangaben hinterlegt sind. Ist die Gültigkeit der CCC-Kennzeichnungsgenehmigung abgelaufen, können die betroffenen Produkte am Zoll festgehalten werden.

Gültigkeit der Druckgenehmigung seit dem 1. Januar 2015

Seit dem 1. Januar 2015 ist die Gültigkeit der Druckgenehmigung nicht mehr auf 12 Monate begrenzt. Hersteller bleiben jedoch in der Pflicht, die Genehmigung vor Ablauf der CCC-Zertifikatslaufzeit zu verlängern. Läuft die Genehmigung aus, verliert das Produkt seine Zutrittsberechtigung zum chinesischen Markt und darf nicht weiter nach China ausgeliefert werden.

Praktische Bedeutung für exportierende Hersteller

Fehlerhafte oder abgelaufene CCC-Kennzeichnungen führen zu Verzögerungen am Zoll und im schlechtesten Fall zur Rücksendung ganzer Lieferungen. Deshalb gehört die Kennzeichnung bereits in die Produktionsplanung: Welche Methode ist mit der Produktoberfläche und dem Fertigungsprozess kompatibel? An welcher Stelle wird das Logo so aufgebracht, dass es am fertigen Produkt sichtbar und dauerhaft bleibt? In welcher Reihenfolge erscheinen Herstellerkennung, Marke, Modellbezeichnung und Fabrikcode? Diese Fragen lassen sich am einfachsten vor dem Zertifizierungsaudit klären, nicht erst bei der ersten Verschiffung.

Unterstützung durch Sistem Patent Kalite

Als Zertifizierungs- und Beratungsgesellschaft begleiten wir Sie bei der CCC-Zertifizierung und der korrekten Anbringung des CCC-Logos. Wir prüfen, ob die geplante Kennzeichnungsmethode zu Ihrer Produktgruppe passt, bereiten die Unterlagen für die Druckgenehmigung vor und reichen den Antrag bei der CNCA ein. Auf Basis unserer bestehenden Arbeitsbeziehung zur CNCA können wir die Erteilung oder Verlängerung einer Druckgenehmigung innerhalb weniger Arbeitstage unterstützen. Wenn Sie eine CCC-Kennzeichnung beantragen oder eine bestehende Genehmigung verlängern möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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