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Verordnung über autorisierte Firmen im Namen von Schiffen

„Die Verordnung über autorisierte Firmen im Namen von Schiffen wurde veröffentlicht. Für Bau, Umbau und Betrieb von Schiffen unter türkischer Flagge wurden die Mindestanforderungen an Sicherheit und Leistungsfähigkeit definiert. Die Verordnung regelt Verfahren und Grundlagen für Firmen, die die entsprechenden Überwachungs-, Prüf- und Zertifizierungsleistungen im Auftrag des Ministeriums erbringen.“

Die Verordnung des türkischen Ministeriums für Verkehr, Seeverkehr und Kommunikation über autorisierte Firmen im Namen von Schiffen wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Die Verordnung stützt sich auf die nationalen Regelungen zum Schutz von Leben und Gütern in nationalen und internationalen Gewässern sowie zur Verhütung von Meeresverschmutzung, ebenso auf die Abkommen, Beschlüsse, Chartas, Codes, Rundschreiben und weitere Texte, denen die Türkei beigetreten ist. Sie definiert die Mindestanforderungen an Sicherheit und Leistungsfähigkeit bei Bau, Umbau und Betrieb von Schiffen unter türkischer Flagge. Sie regelt Verfahren und Grundlagen für die Auswahl, Autorisierung, Überprüfung und den Entzug der Autorisierung jener Firmen, die im Auftrag des Ministeriums Prüfungen, Surveys, Bestätigungen und Zertifizierungen auf Basis freier Leistungserbringung durchführen.

Firmen, die eine Autorisierung beantragen, und Firmen, die eine eingeschränkte Autorisierung anstreben, reichen ihren Antrag mit den geforderten Informationen, Dokumenten und Unterlagen bei der Generaldirektion für Marine- und Binnengewässerregulierung ein. Firmen, deren Antrag positiv beschieden wird, schließen mit dem Ministerium einen Autorisierungsvertrag mit einer Laufzeit von höchstens 10 Jahren.

Wechselt ein Schiff unter türkischer Flagge von einer autorisierten Firma zu einer anderen, informieren die abgebende und die aufnehmende Firma zunächst die Verwaltung.

Die Abstimmung von Korrekturmaßnahmen zu Mängeln, Fehlern oder Abweichungen in Bezug auf die Schiffssicherheit, die von der vorherigen autorisierten Firma festgestellt wurden, wird der Verwaltung zur Genehmigung vorgelegt.

Autorisierte Firmen stellen Informationen zu ihrer Autorisierung und zu den registrierten Schiffen unter türkischer Flagge sowie zu Änderungen an diesen Informationen digital und leicht zugänglich für die Verwaltung bereit.

Autorisierte Firmen, die im nationalen und internationalen Verkehr befindliche Schiffe prüfen und zertifizieren, müssen am Sitz der Firma eine berufliche Haftpflichtversicherung über mindestens 5 Millionen Lira bei in der Türkei tätigen Versicherungsgesellschaften abschließen. Die Versicherung deckt Schäden aus den im Rahmen der Autorisierung erbrachten Leistungen und wird für die Dauer der Autorisierung aufrechterhalten.

An das Ministerium zu zahlende Gebühren

  • für Schiffe unter türkischer Flagge im internationalen Verkehr, für die rechtlich gültige Zertifikate ausgestellt werden,
  • für das feste Heft,
  • je Zertifikat,
  • für die jährliche Gültigkeit der Zertifikate,
  • für Zwischen- und systematische Bestätigungen,
  • für verpflichtende Abstimmungen,
  • für das Handbuch,
  • für die Genehmigung weiterer Dokumente

sowie für Korrekturen an diesen Unterlagen, die Genehmigungen auslösen, werden dem Ministerium Gebühren je Dokument und Vorgang entrichtet.

Für Schiffe im internationalen Verkehr, die nicht der Hafenstaatkontrolle unterliegen, für gewerbliche Yachten im internationalen Verkehr mit bis zu 12 Passagieren sowie für Schiffe im nationalen Verkehr werden je Vorgang 50 bis 500 Lira fällig. Der genaue Betrag wird vom Ministerium bekannt gegeben.

Innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung ist ein Antrag auf Erneuerung bestehender Autorisierungsverträge zu stellen. Bereits autorisierte Firmen erfüllen die genannten Anforderungen innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten.

Passagier-, Fracht-, Schlepp- und sonstige Dienstleistungsschiffe im internationalen Verkehr sowie gewerbliche Yachten mit mehr als 12 Passagieren verfügen innerhalb von einem Jahr über ein von einer autorisierten Firma ausgestelltes Klassenzertifikat.

Für Schiffe im internationalen Verkehr, die nicht der Hafenstaatkontrolle unterliegen, für gewerbliche Yachten im internationalen Verkehr mit bis zu 12 Passagieren sowie für Schiffe im nationalen Verkehr läuft die Zertifizierung bis zum Abschluss des Autorisierungsvertrags weiter über die Verwaltung oder über die bereits autorisierten Firmen.