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Zollministerium veröffentlicht neue Spielzeugsicherheitsrichtlinie

Die neue Spielzeugsicherheitsrichtlinie wurde veröffentlicht. Mit der vom Zollministerium erlassenen Richtlinie gelten ab sofort deutlich strengere Prüfungen für Spielzeuge.

Das Zollministerium hat die neue Richtlinie bekannt gegeben. Spielzeuge werden intensiver geprüft. Produkte, die die Gesundheit von Kindern gefährden, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das Ministerium ruft als riskant eingestufte Spielzeuge aus dem Handel zurück. Für Spielzeuge aus chinesischer Produktion kommen zusätzliche Beschränkungen hinzu.

Bei der Herstellung müssen die Angaben des produzierenden Unternehmens zehn Jahre aufbewahrt werden. Die neu veröffentlichte Richtlinie enthält auch Regelungen zur Einschränkung chinesischer Spielzeuge. Importeure sind verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen sicherzustellen, dass der Hersteller die Konformitätsbewertung durchgeführt, die technischen Unterlagen zum Spielzeug erstellt und die CE-Kennzeichnung angebracht hat, dass das Produkt zusammen mit den erforderlichen Dokumenten bereitgestellt wird und dass der Hersteller die Einhaltung der geltenden Anforderungen bestätigt.

Spielzeuge dürfen unter Berücksichtigung des Verhaltens von Kindern und bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung weder die Gesundheit noch die Sicherheit des Benutzers oder Dritter gefährden. Das gilt auch für enthaltene chemische Stoffe.

Wesentliche Änderungen bei der CE-Kennzeichnung im Rahmen der Spielzeugrichtlinie

  • Die neue Richtlinie setzt Grenzen für mutagene, krebserzeugende und reproduktionstoxische Stoffe.
  • Elf Schwermetalle wie Kupfer, Zink, Zinn, Bor und Nickel sowie 55 allergene Duftstoffe werden in den Verbotsrahmen aufgenommen. Das Verbot von Schwermetallen in Pastell-, Trocken- und Wasserfarben wird von acht auf 19 Metalle erweitert.
  • Spielzeuge werden so gefertigt, dass sie nicht in Nase, Ohr oder Luftwege von Kindern gelangen können.
  • Aus Hygienegründen werden Spielzeuge für Kinder unter drei Jahren so gestaltet, dass sie gereinigt werden können.
  • Tönende Spielzeuge werden so hergestellt, dass der Geräuschpegel bei impulsartigem und dauerhaftem Schall das Gehör von Kindern nicht schädigt.
  • Die neuen Anforderungen umfassen auch Kinderbetten, Kinderwagen, Hochstühle, Lauflernhilfen sowie Schreibwaren und weitere Gebrauchsgegenstände für Babys und Kinder.