Energieausweis-Pflicht für Wohn- und Geschäftsgebäude
Der Energieausweis überträgt das aus Kühlschränken und Waschmaschinen bekannte Klassifizierungsprinzip von A, B, C auf Gebäude. Die Bauweise, die eingesetzte Energieart und die genutzten Energiearten fließen in die Bewertung ein, das Ergebnis ist eine Einstufung in eine Energieklasse. Ab Mai ist ein Energieausweis bei Kauf, Verkauf und Vermietung von Wohngebäuden verpflichtend.
Auch Wohnungssuchende sollten den Energieausweis einfordern. Beim Kauf oder bei der Anmietung von Wohn- oder Geschäftsräumen ist die Energieklasse des Gebäudes eine wichtige Information. Vor dem Einzug sollte klar sein, mit welchem Energieverbrauch zu rechnen ist. Der Ausweis belegt diese Angabe.
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