Sistem Patent

Ohne berufliche Qualifikationsbescheinigung keine Beschäftigung mehr

In risikoreichen und hochgefährlichen Berufsgruppen dürfen Beschäftigte ohne berufliche Qualifikationsbescheinigung nicht mehr eingestellt werden.

Nach dem Gesetz zur Änderung des Arbeitsschutzgesetzes sowie einiger Gesetze und Rechtsverordnungen und der dazugehörigen Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit werden in risikoreichen und hochgefährlichen Berufsgruppen Beschäftigte ohne berufliche Qualifikationsbescheinigung ab 2017 nicht mehr eingestellt.

Arbeitgeber, die weiterhin Beschäftigte ohne Nachweis einsetzen, müssen pro Person eine Geldbuße zahlen.

Die akkreditierten Zertifizierungsstellen warnen Beschäftigte vor der fehlenden Qualifikationsbescheinigung und Arbeitgeber vor den drohenden Bußgeldern.

Die berufliche Qualifikationsbescheinigung ist in rund 50 Berufen dem Meisterbrief gleichgestellt.

Den größten Zertifizierungsbedarf gibt es am Bau. Alle Bauunternehmer wurden informiert. Da die Zertifizierungspflicht Ende 2016 in Kraft trat, wurden Baustellen aufgesucht, anschließend Subunternehmer und Sub-Subunternehmer angesprochen. Inzwischen laufen die Anträge auf Bescheinigungen an. An alle Beteiligten richtet sich der Hinweis, die berufliche Qualifikationsbescheinigung ohne Verzug zu beantragen, bevor die Pflicht aktiv ist.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die gesetzlich vorgegebene Pflicht bisher noch nicht die nötige Aufmerksamkeit erhalten hat. Dazu folgende Einschätzung.

Landesweit sind in risikoreichen und hochgefährlichen Berufsgruppen, für die ab dem 1. Januar 2017 die Pflicht zur beruflichen Qualifikationsbescheinigung gilt, rund 500.000 Personen tätig. Zertifiziert wurden von den zuständigen Stellen bislang etwa 100.000.

In 40 Berufsgruppen tritt 2017 die Einstellungspflicht mit beruflicher Qualifikationsbescheinigung in Kraft. Die Verantwortlichen betonen, diese Regelung, die den türkischen Privatsektor auf internationales Niveau heben soll, sollte nicht geändert werden.

An Subunternehmer, Bauunternehmer und Beschäftigte in zertifizierungspflichtigen Bereichen erging der Appell, sich dem Thema anzunehmen.

Die Prüfungsgebühr liegt bei rund 600 Lira. Zwar müssen Beschäftigte den Betrag zunächst auslegen, der Staat erstattet ihn jedoch als Förderung zurück. Ziel ist es, die Arbeitsschutzreflexe sowie die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Beschäftigten auf ein einheitliches Niveau zu bringen.

An die Vertreter der Zivilgesellschaft im Bausektor ging die Bitte, das Thema aktiv zu vertreten und keine Verschiebungsstimmung zu erzeugen. Die Regelung sei für die Branche zwingend. Wer ohne standardisierte Ausbildung auf Baustellen arbeitet und bei einem Arbeitsunfall ums Leben kommt, zieht erneute Fragen an den Staat nach sich. Der Staat stellt alle Fördermittel für den Erwerb der Bescheinigung zur Verfügung. Der Privatsektor sollte kein Druckszenario erzeugen, sondern Verantwortung übernehmen. Türkiye gehört im Baugewerbe zu den weltweit führenden Ländern und sollte der Verantwortung gerecht werden.