Arbeitsschutzgesetz in der Türkei wurde revidiert
Das Arbeitsschutzgesetz wurde revidiert. Die Pflicht für öffentliche Einrichtungen sowie für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden der niedrigen Gefahrenklasse, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin zu beschäftigen, wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Das Arbeitsschutzgesetz wurde angepasst. In der Revision wurde die zuvor im Arbeitsschutzgesetz definierte Schwelle von bis zu neun Mitarbeitenden auf bis zu 49 Mitarbeitende erweitert.
Die nach dem Gesetz Nr. 6331 erforderlichen Gesundheitsatteste können Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitenden in der niedrigen Gefahrenklasse neben dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin auch von öffentlichen Gesundheitseinrichtungen oder Hausärztinnen und Hausärzten einholen. Zudem können Inhaberinnen, Inhaber oder Firmenvertretende von Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitenden in der niedrigen Gefahrenklasse die Arbeitsschutz-Leistungen selbst erbringen, wenn sie die vom Ministerium vorgegebenen Schulungen absolvieren.
Weitere Informationen zu Arbeitsschutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie zu OHSAS 18001 finden Sie auf unserer Website.
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