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Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS)

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Welche Pflichten gelten für Sicherheitsdatenblätter (MSDS)?

Die Erstellung und Verteilung von Sicherheitsdatenblättern für gefährliche Stoffe und Gemische ist in der Türkei durch die Verordnung vom 26. Dezember 2008, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 27092 (Bis) und am Tag der Veröffentlichung in Kraft getreten, gesetzlich vorgeschrieben. Die Verordnung regelt Form, Inhalt und Verteilungspflichten des Sicherheitsdatenblatts und bindet Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer.

In der Chemiebranche ist der Begriff Material Safety Data Sheet (MSDS) weit verbreitet. Die türkische Verordnung verwendet demgegenüber den Begriff Güvenlik Bilgi Formu (Sicherheitsdatenblatt) und folgt damit der internationalen Nomenklatur (SDS). Inhaltlich sind beide Begriffe identisch, und die Pflichten gelten für alle gefährlichen Stoffe und Gemische.

Begleitung durch Sistem Patent Kalite Belgelendirme

Wir unterstützen Hersteller und Importeure bei der Erstellung, Übersetzung und Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter nach den türkischen Vorgaben. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Sicherheitsdatenblätter erstellen oder prüfen lassen möchten.

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