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Anforderungen an die Berechnung und Berichterstattung des CO2-Fußabdrucks

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Anforderungen an die Berechnung und Berichterstattung des CO2-Fußabdrucks

Für die erstmalige Berichterstattung sind mindestens die CO2-Emissionen einzubeziehen. Bereits im ersten Jahr können jedoch alle Treibhausgase berücksichtigt werden.

Die Berichterstattung kann auf Anlagen- oder Unternehmensebene erfolgen. Die Berichterstattung auf Unternehmensebene ist hinsichtlich Vollständigkeit vorteilhafter. Anlagenspezifische Auswertungen sollten daher zur Unternehmensebene aggregiert werden.

Die organisatorischen Grenzen müssen definiert und begründet werden. Die Abgrenzung kann nach finanziellen oder operativen Kriterien erfolgen. Die Einbindung verbundener Unternehmen wird empfohlen.

Innerhalb der betrieblichen Grenzen sind Scope 1 und Scope 2 Emissionen verpflichtend einzubeziehen. Scope 3 Emissionen sind freiwillig.

Das erste vollständig berichtete Jahr wird als Basisperiode festgelegt. Zur Bewertung der Reduktionsleistung ist die Basisperiode konsistent für das gesamte Unternehmen zu verwenden.

Quellen, die weniger als 2 Prozent des gesamten CO2-Fußabdrucks beitragen, können weggelassen werden. Für ein konsistentes und vollständiges Inventar wird empfohlen, alle Quellen aufzunehmen. Zur Einbindung kleiner Quellen können Schätzverfahren oder Wahrscheinlichkeitsannahmen verwendet werden, sofern sie begründet dokumentiert sind.

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Erpiliç
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