Änderungsanträge zu Ausnahmen in RoHS 2

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RoHS-Zertifizierung und Konformitätsberatung
Änderungsanträge zu den Ausnahmen in RoHS 2
In der EU in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) unterliegen mit bestimmten Schadstoffen (Pb, Hg, Cd, DIBP, Cr VI, BBP, PBF, DBP, PBDE, DEHP) der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) und deren Beschränkungen. Gleichzeitig sind Anwendungen, die von dem Verbot bestimmter Schadstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ausgenommen sind, in den Anhängen III und IV der Richtlinie aufgeführt. Die Europäische Kommission verfolgt den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt und veröffentlicht Änderungsrichtlinien zur Aktualisierung dieser Anhänge.
Im Rahmen des Projekts zur Prüfung von Ausnahmeanträgen haben Hersteller in der EU Änderungen zu den Ausnahmen in Anhang III beantragt. Das zuständige Institut, das die Kommission bei der Bewertung der RoHS-Ausnahmeanträge unterstützt, hat 29 Ausnahmeanträge zu Anhang III der Richtlinie auf seiner Webseite veröffentlicht, um Stellungnahmen der Stakeholder einzuholen. Interessierte können sich zu den Anträgen äußern. Innerhalb der RoHS-2-Richtlinie waren 2015 bereits Stellungnahmen zu sechs Ausnahmeanträgen eingeholt worden (drei neue und drei Änderungsanträge zu bestehenden Ausnahmen).
Begleitung durch Sistem Patent Kalite Belgelendirme
Wir begleiten Unternehmen bei der Bewertung des eigenen Produktportfolios gegenüber RoHS-Ausnahmen, bei der Vorbereitung von Stellungnahmen und bei der Anpassung der technischen Dokumentation an geänderte Ausnahmen.

















