Antragsverfahren für das GS-Zertifikat

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GS-Zeichen: Beantragung und Vorteile
Antragsverfahren für das GS-Zertifikat
GS steht für Geprüfte Sicherheit. Das Zeichen wurde 1977 eingeführt und ist mit der CE-Kennzeichnung vereinbar. Das Antragsverfahren, das Sistem Patent Kalite begleitet, gliedert sich in die folgenden Schritte.
Ausstellende Stelle → Auftakttreffen → Antragsabwicklung → technische Sitzung → Musterprüfung → Werksaudit.
Auftakttreffen
Im Auftakttreffen erläutern die Produktingenieure der antragstellenden Organisation die anwendbaren Standards im Rahmen der festgelegten Verfahrensschritte. Die zuständige Stelle übergibt und erläutert die benötigten Formulare.
Antragsabwicklung
Der Antragsteller reicht alle Unterlagen ein, die das Produkt in der Montage und Anwendung beschreiben, einschließlich Montageschemata und aller für die Haushalts- bzw. Anwendungsumgebung relevanten Angaben.
Technische Sitzung
Nach der fachlichen Prüfung führt die zertifizierende Stelle mit dem Technikteam des Antragstellers eine technische Sitzung durch, in der offene Punkte geklärt werden.
Musterprüfung
Die Prüfungen finden entweder im Labor des Herstellers oder in einem im Land zugelassenen GS-Labor statt. In dieser Phase wird festgelegt, gegen welche Standards geprüft wird.
Werksaudit
Die ausstellende Stelle führt am Produktionsstandort die Prüfungen zur Sicherheit der Fertigungsumgebung durch.
Sistem Patent Kalite begleitet Sie durch die Vorbereitung der Unterlagen, die Koordination mit dem Prüflabor und das Werksaudit. Für Details zum konkreten Produkt oder zum Zeitplan erreichen Sie uns über unser Kontaktformular.

















